Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten allgemein für Verträge zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur dann verbindlich, wenn er sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Tools, Anzahl der Ausfertigungen, Layout, etc.). Fordert der Auftraggeber nach Auftragsvergabe das Einhalten einer vorgeschriebenen Formatierung, dann muss der vereinbarte Preis neu verhandelt werden.
Der Verwendungszweck der Übersetzung ist dem Übersetzer mitzuteilen. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben, bevor das Erzeugnis in die Produktion geht. Der Übersetzer übernimmt keinerlei Verantwortung für Text, dem er keine Druckfreigabe erteilt hat.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und vor Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Ausführung
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
Sollte der Auftraggeber nach Auftragsvergabe wesentliche Veränderungen oder Hinzufügungen zum Auftrag vornehmen, wobei die Einschätzung der Wesentlichkeit im Ermessen des Übersetzers liegt, hat der Übersetzer das Recht, die Lieferzeit(en) und den vereinbarten Gesamtpreis entsprechend anzupassen oder die Veränderungen abzulehnen.
Liegen technische Mängel der digitalen Datenübertragung vor, die vom Übersetzer nicht unmittelbar behoben werden können, muss der Auftraggeber auch einen Postversand mit gebräuchlichen Medien, wie USB-Stick, CD-ROM, etc. akzeptieren und mögliche versandbedingte terminliche Verzögerungen tolerieren. Eine Haftung des Übersetzers kann aus einer versandbedingten Verzögerung nicht abgeleitet werden.
Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat (einschließlich Krankheit!).
Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4. Mängelbeseitigung
Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzer gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten schriftlich eingegangen ist, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
Eine Haftung des Übersetzers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen. Für nicht beabsichtigte Fehler in der Übersetzung und möglicher negativer Folgen in der Anwendung des Textes kann der Übersetzer nicht haftbar gemacht werden, wenn er nach Treu und Glauben gehandelt hat.
Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.
Die Haftung des Übersetzers beschränkt sich ausschließlich auf die Höhe des vereinbarten Honorars ohne MWSt.
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe - nicht aber über die Höhe des vereinbarten Honorars hinaus. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
6. Vertraulichkeit
Der Übersetzer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung geht über das Ende des Projekts hinaus.
7. Vergütung und Grundlage der Berechnung
Wenn im Angebot nicht anders lautend definiert, wird nach dem Wortpreis abgerechnet, wobei die Anzahl der Wörter im Ausgangstext die Basis bildet. Die Anzahl der Wörter wird mit dem WORD-Programm des MS-Office-Pakets ermittelt und ist bindend.
Literarische und Sach-/Fachbuchtexte werden gemäß den Vorgaben des vom VdÜ definierten Normvertrags ausgeführt. Hier errechnet sich der Preis auf der Basis von Normseiten zu 30 Zeilen mit maximal 60 Anschlägen. Die Berechnung basiert auf der Anzahl von Zeilen in der endgültigen Übersetzung.
Nach Vereinbarung kann der Übersetzer projektbezogene Aufwendungen für Recherche oder notwendige Anschaffungen speziell für das Projekt geltend machen.
Überarbeitungen des Texts werden nach dem vereinbarten Stundenhonorar abgerechnet.
Der Übersetzer kann vor Projektbeginn die volle oder eine Teilbezahlung verlangen.
Der Übersetzer kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.
Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.
9. Auftragskündigung
Sollte der Auftraggeber nach Auftragsvergabe den Auftrag zurückziehen, steht dem Übersetzer das volle Honorar zu, es sei denn, er stimmt einer Preisminderung zu. Der Umfang der Preisminderung liegt allein im Ermessen des Übersetzers und hängt ab von der bereits geleisteten Arbeit. Der Übersetzer händigt nach der Bezahlung die bereits geleistete Arbeit aus.
10. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Stand der letzten AGB-Aktualisierung: 2013/01/07